Wir prüfen Ihre Hausratversicherung auf folgende Inhalte:
Zusätzliche Infos zur Hausratversicherung erhalten Sie hier
Zum versicherten Hausrat gehören alle Sachen: – die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen – alle in das Gebäude eingefügte Sachen, die auf eigene Kosten beschafft oder übernommen wurden und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt – Anbaumöbel und Einbauküchen – privat genutzte Antennenanlage, Markisen und Überwachungseinrichtungen – im Haushalt befindliches fremdes Eigentum – nicht versicherungspflichtige Roll- und Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge – Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich der Motoren und Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen – nicht eingebaute Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, nicht an- oder eingebaute Gepäckträger und Kindersitze – Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände – Haustiere (z.B. Fische, Katzen, Vögel)
Versicherte Wertsachen sind bis 30% der Versicherungssumme versichert: – Bargeld und auf Geldkarten geladene Beiträge – Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere – Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle weitere Sachen aus Gold und Platin – Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie alle nicht oben erwähnten Sachen aus Silber – Antiquitäten (Sache, die über 100 Jahre alt sind) außer Möbelstücke
Der Inhalt von Bankschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist bis 10% der Versicherungssumme mitversichert.
Versicherte Sachen, sind bis 20% der Versicherungssumme auch weltweit versichert, solange sie sich nicht länger als 6 Monate vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Eine vorübergehende Abwesenheit bis 3 Monaten stellt keine anzuzeigende Gefahrenerhöhung dar.
Ist ein Schadensfall ab 5.000 € bei Abwesenheit aufgrund einer Urlaubs- oder Geschäftsreise eingetreten, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten der Rückreise für den Versicherungsnehmer und dessen Angehörigen ersetzt.
Die notwendigen Kosten eines Hotels inkl. Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon) sowie Transport- und Lagerkosten bei mehr als 100 Tagen werden ersetzt, sofern der Haushalt unbewohnbar ist und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wird der Haushalt durch einen Schadensfall für mehr als 2 Monate unbenutzbar, und zieht der Versicherungsnehmer deswegen um und hat keine Absicht zurückzukehren, werden die dadurch entstandenen Umzugskosten übernommen.
Ersetzt werden die entstandenen Kosten bis 500 € für die technische Wiederherstellung bzw. versuchter technischer Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programme nach einem Schadensfall am Versicherungsort.
Wird bei einem Einbruch der feste Telefonanschluss (nicht Mobiltelefone) von den Tätern für Telefongespräche missbraucht, werden die dadurch entstandenen Kosten bis 500 € erstattet.
Der einfache Diebstahl von Wäsche, Gartenmöbel und Gartengeräte, Rollstühle, Kinderwagen auf dem Versicherungsgrundstück ist ohne Nachtzeitklausel bis 1.500 € versichert.
Hausratgegenstände, die aufgrund eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus gestohlen werden, sind ohne Nachtzeitklausel bis 500 € versichert.
Der Diebstahl von Hausrat, außer Wertsachen, aus Kraftfahrzeugen innerhalb Europas ist ohne Nachtzeitklausel (auch zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) bis 2.000 € versichert.
Der Diebstahl von Fahrrädern sowie Roll- und Krankenfahrstühle oder Behindertenfahrrädern ist bis zur vereinbarten Summe ohne Nachtzeitklausel (auch zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) versichert.
Der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruch / Diebstahl ist versichert.
Ersetzt werden die Kosten bei Absturz und Anprall von unbemannten oder bemannten Luftfahrzeugen sowie bei Anprall von Landfahrzeugen.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektronischen Einrichtungen sind bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert, wenn ein Blitz unmittelbar bzw. mittelbar auf das Gebäude oder Grundstück aufgetroffen ist.
Schäden am Hausrat, die durch Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Schmorschäden, Rauch und Ruß verursacht wurden, sind versichert.
Es wird auch Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme für Brandschäden geleistet, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt waren.
Versicherter Hausrat, welches unmittelbar durch Handlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen oder Streiks zerstört oder beschädigt wird, ist versichert.
Schäden am Hausrat sowie die Folgeschäden, die durch bestimmungswidriges austretendes Leitungswasser aus Wasserbetten und Aquarien entstehen, sind im Versicherungsschutz enthalten.
Ebenso wird die Entschädigung für Schäden am Hausrat durch Bestimmungswidriges austretendes Leitungswasser aus innenliegenden Regenwasserrohren übernommen.
Übernahme der Kosten bis 1.000 € durch Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch.
Schäden an Lebensmittel in Kühlund Gefriergeräten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr sind bis 1.000 € versichert.
Entschädigungsleistung an versicherten Sachen, die durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden bzw. abhanden kommen, sind optional versicherbar.
Als weitere Elementarschäden sind Überschwemmung und Rückstau versichert. Überschwemmung kann durch einen Witterungsniederschlag, Ausuferung von Gewässern oder Austritt von Grundwasser verursacht werden.
Das Aufstellen eines Gerüstes bis zu 3 Monaten stellt keine anzuzeigende Gefahrenerhöhung dar.
Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, sind bis zur Versicherungssumme versichert.
Auf eine Anrechnung wegen Unterversicherung wird bei einem ersatzpflichtigen Schaden bis 3000 € verzichtet.
Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrages.
Wenn Ihr Vertrag einen für Sie wichtigen Punkt nicht erfüllt, dann sollten Sie uns kontaktieren:
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06181/30754-80 oder info@hirt-gmbh.de
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