KFZ-Versicherung

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Wir prüfen Ihre KFZ-Versicherung auf folgende Inhalte:


Zusätzliche Infos zur KFZ-Versicherung erhalten Sie hier 

Neuwertentschädigung

In der Kaskoversicherung werden mindestens im ersten Zulassungsjahr Schäden bis zur Höhe des Neuwertes ersetzt.

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Marderbiss

In der Kaskoversicherung werden Schäden durch Marderbiss ersetzt.

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Folgeschäden Marderbiss

In der Kaskoversicherung sind auch durch Marderbiss entstandene Folgeschäden bis 3.000 € versichert.

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Kein Abzug Neu für Alt

Der Versicherer verzichtet bei PKW in den ersten vier Zulassungsjahren auf den üblichen Abzug Neu für Alt bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung.

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Erhöhte Mehrwertgrenze für elektronische Geräte

Radios, Navigationssysteme und sonstige elektronische Geräte werden bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert.

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Schlüsselverlust

Kommen die Fahrzeugschlüssel eines PKW durch Raub oder Einbruchdiebstahl abhanden, werden in der Kaskoversicherung die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser ersetzt

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Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur

Der Versicherer verzichtet auf die Anrechnung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, wenn Schäden an der Verglasung des Fahrzeuges repariert werden.

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Ersatz mitbeschädigter Aggregate bei Kurzschluss

Werden durch einen Kurzschluss, außer der Verkabelung, auch die angeschlossenen Aggregate beschädigt, sind diese versichert.

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Lawinen

Die Elementarschadendeckung in der Teilkasko umfasst auch Schäden durch Lawinen.

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GAP-Deckung

Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert Und Restbuchwert eines geleasten und finanzierten PKW kann mitversichert werden.

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Insassenunfalldeckung auch in fremden Fahrzeugen

Der Versicherungsnehmer kann seine Insassenunfalldeckung auch in fremde Fahrzeuge mitnehmen.

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24 Stunden Notruf

Dem Versicherungsnehmer steht rund um die Uhr ein Notruf mit Assistanceleistungen zur Verfügung.

Haftpflicht inklusive Schutzbrief

Ein Schutzbrief ist in die Haftpflichtversicherung integriert, so dass auch Versicherungsnehmer, die keine Kasko wünschen in den Genuss dieser Leistungen kommen können.

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Pannenhilfe- und Abschleppkosten beim Schutzbrief

Die Erstattung der Kosten für Pannen- und Unfallhilfe sind bis 100 € sowie Abschleppen bis 150 € versichert.

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Mietwagen auch am Wohnort

Beim Schutzbrief übernimmt der Versicherer nach einem Unfall oder Diebstahl auch innerhalb der 50 Km-Zone um den Wohnort die Mietwagenkosten.

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Mallorca-Police automatisch integriert

Der vereinbarte Haftpflichtversicherungsschutz gilt auch beim Gebrauch fremder Fahrzeuge.

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Rabattretter in Haftpflicht

Liegt der Schadenfreiheitsrabatt bei 30% wird nach einem Haftpflichtschaden der Vertrag unter Beibehaltung des Beitragssatzes fortgeführt.

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Rabattretter in Vollkasko

Liegt der Schadenfreiheitsrabatt bei 30% wird nach einem Vollkaskoschaden der Vertrag unter Beibehaltung des Beitragssatzes fortgeführt.

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Attraktive Ersteinstufung für Fahranfänger

Fahranfänger, die erstmalig einen PKW versichern, werden besser eingestuft, wenn für ein Elternteil bereits ein Kfz-Vertrag bei dem Versicherer besteht.

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Attraktive Einstufung für Partner- und Zweitwagen

Hat der Versicherungsnehmer bereits einen PKW versichert, kann er bei demselben Versicherer für seinen Zweitwagen oder den PKW seines Lebenspartners eine weit gehende Sondereinstufung erhalten.

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Rabatt-Schutz

Ist Rabattschutz vereinbart, erfolgt bei 1 Schaden pro Versicherungsjahr keine Rückstufung im Schadenfall. Diese Sondereinstufung kann bei einem Versichererwechsel nicht mitgenommen werden.

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Fahrzeugalter

Das für die Beitragsermittlung zugrunde gelegte Fahrzeugalter bezieht sich auf das Erwerbsdatum durch den Versicherungsnehmer und nicht auf den Versicherungsbeginn.

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Abstellort

Beitragsermäßigungen werden nicht nur gewährt, wenn der PKW in einer Einzel-/oder Doppelgarage abgestellt wird.

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VN-Alter

Beitragsermäßigungen sind nicht an ein Höchstalter des VN gebunden.

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Nutzeralter

Für die Beitragsermittlung ist das Nutzeralter und nicht das VN-Alter ausschschlaggebend.

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Abweichender Halter

Es werden keine Zuschläge bzw. Versagung von Rabatten bei abweichender Halterschaft erhoben.

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Unterbrechung des Versicherungsschutzes

War der Versicherungsschutz nicht länger als sieben Jahre unterbrochen, wird die bisherige schadenfreie Zeit ohne Abzug angerechnet.

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Einstufung in Vollkasko

Die Kaskoversicherung wird die Schadenfreiheitsklasse aus der Haftpflicht zugrunde legen, sofern nicht innerhalb der letzten 12 Monate eine Kaskoversicherung bereits bestanden hatte.

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Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Der Versicherer verzichtet in der Vollkaskoversicherung auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, außer bei Unfällen, die durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verursacht wurden.

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Rabattübertragung von Dritten

Die Rabattübertragung kann mindestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Mitnutzung bzw. Tod des Dritten erfolgen.

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Erweiteter Wildschaden

Schadenersatz in der Teilkasko beim Zusammenstoß mit Haarwild, Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen.

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Wenn Ihr Vertrag einen für Sie wichtigen Punkt nicht erfüllt, dann sollten Sie uns kontaktieren:

 Wir sind für Sie da.

 06181/30754-80 oder  info@hirt-gmbh.de 

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