Privathaftpflichtversicherung

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Wir prüfen Ihre Privathaftpflichtversicherung auf folgende Inhalte:


Zusätzliche Infos zur Privathaftpflicht erhalten Sie hier 

Deckungssumme

Die Deckungssumme soll mind. 25 Millionen EURO Pauschal für Personen und Sachschäden betragen.

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Vermögensschaden

Vermögensschäden sind mit 5 Mio. EURO versichert.

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Auslandsdeckung

Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommende Schadensereignisse bei unbegrenzten Aufenthalten in Europa und vorübergehenden Aufenthalten außerhalb Europas bis zu 5 Jahren.

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Vorsorgeversicherung

Die Vorsorgeversicherung ist mit folgenden Deckungssummen eingeschlossen: 1 Mio. EURO pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EURO für Vermögensschäden.

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Forderungsausfall

Schäden am Eigentum und/oder der Gesundheit sind ab einer Schadenersatzanforderung in Höhe von 500,- EURO mitversichert, sofern der Schädiger selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO) ist.

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Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Schadensersatzansprüche von Sozialversicherungsträgern, in Folge von verursachten Personenschäden sind mitversichert.

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Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen, zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden, sind bis 1 Million Euro versichert. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.

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Schäden an fremden, gemieteten, geliehenen Sachen

Sachschäden an fremden, gemieteten und geliehenen Sachen sind bis 10.000 EURO mitversichert.

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Allmählichkeit

Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlag entstehen, sind mitversichert.

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Schlüsselverlust

Bei Verlust von fremden Privatschlüsseln (z.B. Miethausschlüssel), werden die Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser/ Schließanlagen übernommen.

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Benzinklausel

Schäden, aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz, Arbeitsmaschinen oder Flugmodellen (bis 5 kg Fluggewicht) sind mitversichert. (z.B.: Rasenmäher, Schneeräumer, motorbetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 Km/h, Modellautos- und boote)

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Gewässerschadenrisiko

Schäden durch Umwelteinwirkung, z.B. durch Farben, Lacke, Heizöl, etc. mit einem einzelnen Fassungsvermögen bis zu 100 Liter und einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 1000 Liter, auf Gewässer einschließlich Grundwasser, sind mitversichert.

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Reiter oder Fahrer fremder Pferde oder Fuhrwerke

Hüter oder Reiter fremder Pferde, einschließlich das Führen und der Gebrauch von fremden Pferdefuhrwerken zu privaten Zwecken, sind mitversichert.

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Hüten fremder Hunde

Bei vorübergehender Beaufsichtigung Fremder Hunde, sind dadurch verursachte Schäden mitversichert.

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Windsurfrisiko

Schäden, die durch die Nutzung eigener, geliehener oder gemieteter Surfbretter verursacht werden, sind mitversichert.

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Tätigkeit als Tagesmutter

Bei nicht gewerbsmäßiger Betreuung von Kindern, sind Schäden, die diese verursachen oder gar selbst erfahren, mitversichert.

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Bauherren

Das Bauherrenrisiko gilt auch für Schäden, die auf Grundstücken oder Baustellen passieren, obwohl den Bauherrn keine direkte Schuld trifft. Das Bauherrenrisiko wird mit 300.000 EURO Bausumme mitversichert.

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Deliktsunfähige Kinder

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind grundsätzlich nicht für ihr Handeln verantwortlich. Im Straßenverkehr sind Kinder bis zum 10.Lebensjahr nur für ihr Handeln verantwortlich, sofern dies vorsätzlich herbeigeführt wurde. Kinder bzw. Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr sind nur beschränkt deliktfähig, d.h. sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. In diesen Fällen entfällt die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung, bis max. 100.000 € je Leistungsfall.

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Ehepartner/ Lebensgefährten und dessen Kinder

Ehepartner, Lebensgefährten, einschließlich seiner Kinder gelten als mitversichert.

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Volljährige Kinder

Volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind, werden mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und zu Hause wohnen.

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Gefälligkeit

Gefälligkeitshandlungen sind, wer eine Leistung zu Gunsten einer anderen Person ohne Zahlung eines Entgelts oder einer anderweitigen Gegenleistung erbringt. Entsteht bei einer Gefälligkeitshandlung ein Schaden ist dieser ohne Selbstbeteiligung bis 10.000 Euro versichert.

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Verlust von beruflichen Schlüsseln

Bei Verlust von beruflichen genutzten Schlüsseln, werden die Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser / Schließanlagen bis 40.000 EUR übernommen

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Internetrisiko

Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder Email, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger) sind versichert. Hierunter fallen auch bspw. Löschung, Veränderung von Dateien bei Dritten durch Computer-Viren sowie die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Dateien.

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Ehrenamtliche Tätigkeit

Versichert ist eine nicht hoheitliche Ehrenamtliche Tätigkeit und Unentgeltliche Freiwilligenarbeit Aufgrund eines sozialen Engagements. (z.B. Verein, Jugendarbeit, Bürgerinitiative etc.)

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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Beim Vorliegen einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der Vertrag beitragsfrei fortgesetzt.

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Wenn Ihr Vertrag einen für Sie wichtigen Punkt nicht erfüllt, dann sollten Sie uns kontaktieren:

 Wir sind für Sie da.

 06181/30754-80 oder  info@hirt-gmbh.de 

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