Wir prüfen Ihre Wohngebäudeversicherung auf folgende Inhalte:
Zusätzliche Infos zur Wohngebäude-Versicherung erhalten Sie hier
Mitversichert sind Einbaumöbel / – küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Grundstücksbestandteile sind Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen, Terrassen, Carport, Geräteschuppen, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundsstückeinfriedungen (auch Hecken, Hofund Gehwegbefestigungen, Hundezwinger / -hütten, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Schutz- und Trennwände, Überdachungen, Pergolen sowie freistehende Antennenanlagen.
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten inkl. Verpflegungskosten für Helfer.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen entstanden sind.
Ersetzt werden die notwendigen Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen auf der Grundlage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassener Gesetze und Verordnungen.
Darf die Wiederherstellung der versicherten, vom Schaden betroffenen Sachen aufgrund behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nur an anderer Stelle erfolgen, so sind dadurch entstehende Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei Wiederherstellung an bisheriger Stelle entstanden wären.
Erhöhung des Schadenaufwands durch Mehrkosten infolge Preissteigerungen sind versichert.
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung und -herstellung, wenn die versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen in derselben Art und Güte infolge von Technologiefortschritt nicht verfügbar sind.
Der Mietausfall oder Mietwert wird für private und gewerbliche Räume ersetzt.
Kostenübernahme der Sachverständigenkosten im Versicherungsfall.
Es wird auch Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme für Brandschäden geleistet, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt waren.
Übernahme der Aufräumkosten für Bäume und Wiederaufforstung.
Schäden am Wohngebäude durch Rauch und Ruß sind ohne Selbstbehalt bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert.
Entstandene Schäden durch Implosion und Verpuffung sind versichert.
Schäden durch Anprall von Flugkörpern und deren Teile, ob bemannt oder unbemannt.
Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch den Anprall fremder Fahrzeuge (z.B. Kraft- und Schienenfahrzeuge)
Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, obwohl ein Blitz nicht unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist, sind versichert.
Gebäudebeschädigungen nach Einbruch durch unbefugte Dritte an Fenster, Türen, Schlössern, Rollläden und Schutzgitter
Graffiti und Vandalismusschäden am Haus sind bis € 3.000 mit einem Selbstbehalt von € 250 versichert.
Bestimmungswidriger Austritt von Wasser oder wärmetragender Flüssigkeit aus Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen, Sprinklern, Fußboden- und Deckenstrahlungsheizungen, Aquarien, Wasserbetten sowie Brauchwasserversorgung (auch Regenwasser) einschließlich innenliegender Regenwasserableitungsrohre und Zisterne sind versichert.
Innerhalb versicherter Gebäude sind Frost- und sonstige Bruchschäden versichert an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, der Brauchwasserversorgung mit Regenwasser und Zisternen, Regenwasserableitung der Gasversorgung.
Über den Punkt 21 hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude reine Frostschäden versichert an Badeeinrichtung, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen oder ähnlichen Installationen, Heizkörper, Heizkessel, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs- , Klima-, Wärmpumpen- oder Solarheizungsanlagen, Sprinkleroder Berieselungsanlagen.
Außerhalb versicherter Gebäude auf dem Grundstück und außerhalb versicherter Gebäude bis zum Hauptkanal sind Frost- und sonstige Bruchschäden versichert an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Regenwasserableitungsrohre, auch innenliegend, Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampf-heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Kosten der Beseitigung der Rohrverstopfung werden übernommen.( auch Folgeschäden)
Übernahme der Kosten durch Wasserverlust nach einem versicherten Rohbruch.
Bestimmungswidriges austretendes Wasser aus innenliegenden Regenfallrohren gilt auch als Leitungswasser. Ebenso werden Frost- oder sonstige Bruchschäden an innenliegenden Regenfallrohren ersetzt.
Entschädigungsleistung an versicherten Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Ausuferung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden bzw. abhanden kommen sind optional ohne Selbstbeteiligung versicherbar.
Wertsteigerung durch bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode.
Solar- und Photovoltaikanlagen am versicherten Gebäude sind versichert, sofern es ausschließlich zur eigenen privaten Nutzung bestimmt ist.
Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Im Schadenfall gibt es ein 24 Stunden Notruf-Telefon: a. Vermittlung von Haushütern und Wachdiensten b. Vermittlung von Schlüsseldiensten c. Vermittlung von anderen Notfalldiensten d. Vermittlung von Möbelpackern und Speditionen e. Vermittlung und Buchung von Hotelunterkünften f. Vermittlung, Buchung und Hinterlegung von Bahn- und Flugtickets g. Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von entwendeten Ausweisen und Unterlagen im Ausland h. Organisation der vorzeitigen Abreise an den ständigen Wohnort
Wenn Ihr Vertrag einen für Sie wichtigen Punkt nicht erfüllt, dann sollten Sie uns kontaktieren:
Wir sind für Sie da.
06181/30754-80 oder info@hirt-gmbh.de
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