Wir prüfen Ihre Unfallversicherung auf folgende Inhalte:
Zusätzliche Infos zur Unfallversicherung erhalten Sie hier
Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrages.
Um die Rechtssicherheit im Leistungsfall zu gewährleisten, werden im Antrag konkrete Gesundheitsfragen gestellt.
Zeckenbiss und deren Folgen sind mitversichert.
Infektionen, die durch die Behandlung nach einem Unfall entstehen, sind versichert. Leistungspflicht besteht auch bei Infektionen durch: Insektenstiche und –bisse, Impfschäden, Allergische Reaktionen, wenn der Erreger durch Haut- oder Schleimhautverletzung in den Körper gelangt, Tollwut, Wundstarrkrampf.
Vergiftungen durch Dämpfe, Gase, Nahrungs-mittel sind versichert.
Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind Vergiftungen – auch Nahrungsmittelvergiftungen versichert.
Unfälle, die in folge von Bewusstseinsstörungen – durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, Alkoholgenuss oder durch Einnahme von Medikamenten entstehen – sind mitversichert.
Unfälle, die infolge von Trunkenheit beim Führen eines Kfz, mit einem Blutalkoholgehalt bis 0,8%o verursacht werden, sind mitversichert.
Es besteht Versicherungsschutz, wenn ein Unfall aus dem Bemühen zur Rettung sowie bei rechtmäßiger Verteidigung von Menschenleben, Sachen und Tieren eingetreten ist. Auf Einwand des Vorsatzes wird verzichtet.
Als Unfallereignis gilt auch Ertrinken, Erfrieren und Ersticken im Wasser oder ähnlichen Stoffen.
Gesundheitsschäden, die beim Tauchen erlitten werden, sind versichert. Kosten für Dekompressionskammer werden übernommen.
Wird der Versicherte im Ausland von einem Krieg überrascht, besteht auch über den siebten Tag hinaus Versicherungsschutz.
Eingeschlossen sind Unfälle durch innere Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen, wenn der Versicherte nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Gesundheitsschäden durch Laserstrahlen, Maserstrahlen, Röntgenstrahlen, künstlich erzeugte UV-Strahlen und energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt sind im Versicherungsschutz Eingeschlossen.
Das Führen von Land- oder Wasserfahrzeugen durch Personen unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ist versichert.
Die Folgen psychischer Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, sind versichert.
Die Gliedertaxe ist in einigen Punkten, ohne Vorschädigung, verbessert. Gliedertaxe-Standard: – Arm in Schultergelenk 70% – Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65% – Arm unterhalb des Ellenbogengelenkes 60% – Hand m Handgelenk 55% – Daumen 20% – Zeigefinger 10% – andere Finger 5% – Bein über Mitte Oberschenkel 70% – Bein unterhalb des Knies 50% – Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45% – Fuß im Fußgelenk 40% – Große Zehe 5 % – andere Zehe 2% – Auge 50% – Gehör auf einem Ohr 30% – Geruchssinn 10% – Geschmack 5%.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Bestehende Krankheiten und Gebrechen vor einem Unfall, werden bei der Festlegung der Invalidität erst ab 40% Vorinvalidität angerechnet.
Folgende Leistungsarten für Kinder sind im Versicherungsschutz eingeschlossen: Rooming- In, Haushaltshilfe bei Ausfall eines Elternteils, Tagesmutter, Nachhilfe bei Unterrichtsausfall.
Bei Unfalltod der Eltern werden Leistungen an die mitversicherten Kinder erbracht: Vollwaisenrente, Beitragsbefreiung für verwaiste Kinder, Verdopperlung der Todesfallleistung.
Im Zusammenhang mit einem Unfall ohne Invaliditätsfolgen sind zusätzliche Leistungen kostenfrei mitversichert: Bergungskosten, kosmetische Operationen, Zahnersatz, Kurkostenbeihilfe
Bei Bedarf stehen dem Versicherten folgende Leistungen zur Verfügung, wenn eine Invalidität festgestellt wurde: Behindertengerechte Kfz, Umbau für behindertengerechtes Wohnen, Hilfsmittel, Schulungs- und Prüfungsgebühren bei Umschulung
Wurde der Versicherte während eines Unfalles schwer verletzt, werden Vorschüsse auf Invaliditätsentschädigung geleistet, wenn die Invaliditätshöhe noch nicht endgültig feststeht.
Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festzustellen und beim Versicherer geltend zu machen.
Bei einem Invaliditätsgrad ab 50% wird – sofern vereinbart – eine lebenslange Rente in voller Höhe gezahlt. Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Eine Dynamisierung der Unfallrente im Leistungsfall ist möglich
Bei geringfügigen Unfallfolgen gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn der Verletzte erst den Arzt hinzuzieht, wenn er den wirklichen Umfang erkennt.
Die Meldefrist von 48 Stunden beginnt erst, wenn die Hinterbliebenen Kenntnis vom Unfalltod des Versicherten haben.
Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit; so beeinträchtigt das die Leistungspflicht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt.
Zur Leistungsbegründung stehen weitere Entschädigungen zur Verfügung: Gutachter- und Arztgebühren, Verdienstausfall
Beitragsbefreiung ohne Leistungsausschluss bis 12 Monate: bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag.
Wenn Ihr Vertrag einen für Sie wichtigen Punkt nicht erfüllt, dann sollten Sie uns kontaktieren:
Wir sind für Sie da.
06181/30754-80 oder info@hirt-gmbh.de
Ihre Ansprechpartner Kontaktformular