Wir prüfen Ihre Zahnzusatz-Versicherung auf folgende Inhalte:
Zusätzliche Infos zur Zahnzusatz-Versicherung erhalten Sie hier
Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Der Tarif ist ohne oder mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
• festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
• herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden?
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Bei manchen Anbietern hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung erhebliche positive Auswirkungen?
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Hier gehen die Leistungen weit auseinander. Erstattet werden teilweise nur bestimmte Anzahl von Implantaten oder je Kiefer nur eine begrenzte Zahl. Das kann sehr teuer werden. Viele Anbieter leisten auch ohne Beschränkungen.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Auch hier droht ein hohes Kostenrisiko!
Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht?
Wenn Ihr Vertrag einen für Sie wichtigen Punkt nicht erfüllt, dann sollten Sie uns kontaktieren:
Wir sind für Sie da.
06181/30754-80 oder info@hirt-gmbh.de
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